Wer erlaubnispflichtige Waffen besitzt, braucht einen zertifizierten Waffenschrank nach EN 1143-1. Welcher Widerstandsgrad reicht, hängt vor allem davon ab, wie viele Kurzwaffen Sie aufbewahren. Die Tabelle zeigt die Mindestanforderungen aus der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. Im Tresorkaufhaus in Leipzig zeigen wir Ihnen passende Schränke, und wir liefern sie bis an den Aufstellort.
Welcher Waffenschrank für wie viele Waffen?
| Was Sie aufbewahren | Mindestens |
|---|---|
| Langwaffen in beliebiger Zahl, bis zu fünf Kurzwaffen, Munition | Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1, Schrank unter 200 kg§ 13 Abs. 2 Nr. 3 AWaffV |
| Langwaffen in beliebiger Zahl, bis zu zehn Kurzwaffen, Munition | Widerstandsgrad 0, Schrank mindestens 200 kg schwer§ 13 Abs. 2 Nr. 4 AWaffV |
| Lang- und Kurzwaffen in beliebiger Zahl, Munition | Widerstandsgrad I nach EN 1143-1§ 13 Abs. 2 Nr. 5 AWaffV |
| Nur Munition für erlaubnispflichtige Waffen | Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig§ 13 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV |
| Erlaubnisfreie Waffen und Munition | ein verschlossenes Behältnis§ 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV |
| Langwaffen in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude, etwa einer Jagdhütte | höchstens drei Stück, Widerstandsgrad I§ 13 Abs. 4 AWaffV |
Der Schrank muss von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein (§ 13 Abs. 1 AWaffV). Erkennbar ist das an der Prüfplakette, die in der Regel innen an der Tür sitzt. Heben Sie Rechnung und Zertifikat auf: Die Waffenbehörde darf die Aufbewahrung prüfen (§ 36 Abs. 3 WaffG).
Ältere Schränke der Stufe A und B
Bis Juli 2017 genügten für Langwaffen auch Schränke der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992. Wer einen solchen Schrank bis zum 6. Juli 2017 genutzt hat, darf ihn weiter verwenden, ebenso die Mitglieder seines Haushalts und seine Erben (§ 36 Abs. 4 WaffG).
Der Bestandsschutz hängt an der Person, nicht am Schrank. Wer heute einen gebrauchten A- oder B-Schrank kauft, kann ihn für erlaubnispflichtige Waffen in der Regel nicht verwenden. Beim Kauf eines neuen Schranks nehmen wir gebrauchte Tresore in Zahlung; ob das für Ihren alten Schrank passt, klären wir gern mit Ihnen.

Worauf es beim Kauf außerdem ankommt
- Innenaufteilung: Gewehrhalter, Fachböden und ein abschließbares Innenfach für Kurzwaffen. Den Innenraum richten wir auf Wunsch nach Ihren Waffen ein.
- Gewicht und Aufstellort: Ein Schrank ab 200 kg braucht einen Boden, der das trägt, und einen Transport, der Treppen schafft. Beides planen wir vor der Lieferung mit Ihnen.
- Schloss: Doppelbartschlüssel, mechanisches Zahlenschloss oder elektronisches Schloss. Bei elektronischen Schlössern lohnt ein Modell mit Notöffnung über ein Revisionsschloss.
- Platz für später: Wer weitere Kurzwaffen plant, fährt mit Widerstandsgrad I oder einem Schrank ab 200 kg besser als mit einem Neukauf in zwei Jahren.
So helfen wir Ihnen
TRESOR-WOLF verkauft seit 1992 Tresore und Schränke in Leipzig. Im Tresorkaufhaus stehen über 100 Modelle, darunter Waffenschränke für Lang- und Kurzwaffen. Wir beraten Sie, welcher Schrank zu Ihren Waffen und Ihrem Aufstellort passt, liefern ihn und stellen ihn auf. Die Lieferung ist deutschlandweit möglich.
Waffenschrank aussuchen
Sagen Sie uns, wie viele Lang- und Kurzwaffen Sie aufbewahren und wo der Schrank stehen soll. Wir nennen Ihnen passende Schränke und machen Ihnen ein Angebot mit Lieferung.
Kostenfreie Beratung: 0800 22 300 80 · E-Mail: info@tresorwolf.de · Anfrage über das Kontaktformular
Tresorkaufhaus Leipzig, Zschochersche Allee 68, 04207 Leipzig. Telefon im Kaufhaus: 0179 4623628
Häufige Fragen
Welcher Waffenschrank reicht für Langwaffen und zwei Kurzwaffen?
Ein Schrank mit Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1. Damit dürfen Sie beliebig viele Langwaffen, bis zu fünf Kurzwaffen und die Munition aufbewahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 AWaffV).
Darf die Munition in denselben Schrank?
Ja. In Schränken mit Widerstandsgrad 0 oder I darf die Munition zusätzlich zu den Waffen liegen. Für Munition allein genügt ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verriegelung.
Darf ich meinen alten Schrank der Stufe A oder B weiter nutzen?
Wenn Sie ihn schon vor dem 6. Juli 2017 für Ihre Waffen genutzt haben, ja. Das gilt auch für Mitglieder Ihres Haushalts und für Erben (§ 36 Abs. 4 WaffG). Ein A- oder B-Schrank, den Sie heute gebraucht kaufen, erfüllt die Anforderungen dagegen nicht.
Ersetzt eine Verankerung die 200 Kilogramm?
Die Verordnung nennt für bis zu zehn Kurzwaffen ausdrücklich ein Gewicht von mindestens 200 Kilogramm, eine Verankerung ist dort nicht als Ersatz genannt. Die Waffenbehörde kann aber eine gleichwertige Aufbewahrung zulassen (§ 13 Abs. 1 AWaffV). Fragen Sie im Zweifel dort nach.
Rechtsgrundlagen: § 13 AWaffV und § 36 WaffG, abgerufen am 29.09.2026. Diese Seite fasst die Vorschriften zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet Ihre Waffenbehörde.