BTM-TRESOR

SPEZIAL-SAFE IM MEDIZINISCHEN BEREICH

Die Lagerung von Betäubungsmitteln darf gemäß §15 (Betäubungsmittelgesetz) nur nach speziellen Richtlinien erfolgen. Sie müssen beispielsweise einen gewissen Widerstandsgrad aufweisen und entweder über ein Eigengewicht von 1.000 Kilo verfügen oder fest verankert werden. Bei TRESOR-WOLF werden die BTM-Tresore diesen Anforderungen selbstverständlich gerecht.

GUTE BERATUNG LOHNT SICH

Für welchen Tresor Sie sich auch entscheiden; eine gute Beratung, die auf Ihre Wünsche und Ihren Bedarf eingeht und Sie mit den richtigen Fragen zu den richtigen Antworten führt, ist bei der Anschaffung eines Safes unabdingbar. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail und vereinbaren Sie einen persönlichen und kostenlosen Beratungstermin in unserem Haus in Leipzig. Wir versprechen; nach unserer Beratung bleiben keine Fragen offen.