Waffenschränke

Waffenschrank von Tresore-Wolf

Für Jäger, Sportschützen, Polizisten, Sicherheitsdienstleister und andere professionelle Waffenträger ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Waffen eine Selbstverständlichkeit. Dazu gehört auch die gesicherte Aufbewahrung der Feuerwaffen, wenn sie gerade nicht getragen werden. Ein einbruchssicherer Waffenschrank ist in diesem Punkt alternativlos.


Waffenschränke entsprechen den Vorgaben des Gesetzgebers


Das deutsche Waffengesetz stellt strenge Anforderungen an Waffenbesitzer. Bei Missachtung dieser, zum Beispiel bei nicht sachgemäßer Aufbewahrung der Waffen, drohen empfindliche Geld-, in den schlimmsten Fällen sogar Freiheitsstrafen. Das Waffengesetz fordert zur Aufbewahrung wenigstens einen Tresor mit Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1. Eine Mindestanforderung, die all unsere Waffenschränke erfüllen oder sogar übererfüllen. Mehr Informationen finden Sie in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (einen Link finden Sie am unteren Ende dieser Seite).


Komfortable Ausstattung unserer Waffenschränke


Ein Tresor wird nicht zum Waffenschrank, sobald eine Schusswaffe eingelagert wird. Ein Waffenschrank ist speziell auf die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen ausgelegt und bietet dem Waffenbesitzer viele Vorzüge. Waffenhalter für die senkrechte Lagerung von Langwaffen, Halteklammern für Kurzwaffen und Böden oder abschließbare Fächer für die Trennung von Waffen und Munition sind nur einige der Extras, die ein Waffenschrank vom TresorWolf mit sich bringt. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Wir erstellen für Sie ein unverbindliches Angebot.

 

Qualität: Test und Überwachung der Waffenschränke durch Prüfinstitute.

 

Service: Unser Team berät Sie freundlich und kompetent.

 

Preis: Wir bieten Sicherheit zu fairen Preisen und seriösen Konditionen.

Dateilink

bgbl103s2123.pdf

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung u.a. zur Waffenaufbewahrung

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