BTM-Tresore
Für die Lagerung von Betäubungsmitteln gelten besondere Vorschriften. Nach §15 Betäubungsmittelgesetz ist eine gesonderte Aufbewahrung, die vor unbefugter Entnahme gesichert ist, eine Pflicht, deren Missachtung mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen belegt werden kann. Aus diesen Gründen ist die Anschaffung eines BTM-Tresors als Medikamententresor eine lohnende Investition. Unsere breite Auswahl an BTM-Tresoren (Betäubungsmitteltresore), die wir auf Wunsch Ihren ganz individuellen Vorstellungen anpassen, entspricht den gesetzlichen Vorgaben und lässt Sie sicher schlafen.
Anforderungen an einen BTM-Tresor:
Damit Tresore für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln geeignet sind, müssen sie mindestens Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 aufweisen. Verfügen diese nicht über ein Eigengewicht von mindestens 1.000 kg, ist ebenfalls eine Verankerung des BTM-Tresore vorgeschrieben, dieser muss daher über entsprechende Vorrichtungen verfügen. Beachten Sie bitte, dass für die Aufbewahrung in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen andere Vorschriften gelten. Wenn Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.
Qualität: Test und Überwachung der BTM-Tresore durch Prüfinstitute.
Service: Unser Team berät Sie freundlich und kompetent.
Preis: Wir bieten Sicherheit zu fairen Preisen und seriösen Konditionen.